Dienstag, 26. Januar 2010

Info: Rundumschutz für Auto und Fahrer

Rundumschutz für Auto und Fahrer
In Ihr neues Auto würden Sie am liebsten gleich einsteigen und losfahren. Voraussetzung dafür ist aber die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden anderer auf, die der Versicherte verschuldet hat. Für den Schutz des eigenen Kfz gibt es die Kaskoversicherung.Wenn Sie für die Anmeldung Ihres neuen Autos zur Zulassungsstelle gehen, müssen Sie unbedingt die Doppelkarte dabei haben. Diese bekommen Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen nach Abschluss der Kfz-Versicherung. Sie ist die Versicherungsbestätigung und Voraussetzung dafür, dass das Auto zugelassen werden kann und Sie es im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung garantiert, dass der Besitzer oder Fahrer eines Autos alle von ihm selbst verursachten Schäden bezahlen kann - unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden ab.

Im Rahmen der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung lohnt sich in den meisten Fällen der Abschluss einer Kaskoversicherung. Diese übernimmt - im Gegensatz zu der Kfz-Haftpflichtversicherung - die Schäden, welche am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Der Versicherungsnehmer kann zwischen einer Teilkasko oder einer Vollkasko wählen. Die Teilkaskoversicherung schützt vor allem bei

* Brand, Explosion oder Kabelkurzschluss
* Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen bzw. -zubehör
* Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
* Wildschäden

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie gewährt einen allumfassenden Schutz, der sogar für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Darüber hinaus zahlt die Vollkasko, wenn der Verursacher des Schadens nicht auszumachen ist (Fahrerflucht) oder wenn Vandalen am Werk waren.

Wem besonders der Schutz seiner Mitfahrer und sein eigener Schutz am Herzen liegt, sollte eine Insassenunfallversicherung abschließen. Diese springt ein, wenn die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht leistet. Sie ist vor allem auch dann hilfreich, wenn der Unfallverantwortliche Fahrerflucht begeht oder das Fahrzeug des Schädigers nicht versichert ist.

Eine weitere Sicherheit bieten Schutzbriefe, die Sie ebenfalls über das Kfz-Versicherungsunternehmen abschließen können. Ein Schutzbrief bietet dem Autofahrer kostenlosen Service bei Pannen, Unfällen im In- und Ausland und bei der Regelung entstandener Schäden.

Sie verreisen gerne ins Ausland und wollen an Ihrem Urlaubsziel einen Mietwagen nehmen? Dann sollten Sie unbedingt noch einmal nachlesen, ob Ihre Kfz-Haftpflichtpolice die so genannte Mallorca-Police beinhaltet. Diese dient Ihnen als erweiterter Haftpflichtschutz, da sie wesentlich mehr leistet, als die oftmals äußerst geringen gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Urlaubslandes.